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Für die Maßnahmen zur In-situ- und zur Ex-situ-Erhaltung werden summarische Übersichten für ganz Deutschland angeboten. Dabei bilden die Baumarten, die unter den Geltungsbereich des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) fallen, einen Schwerpunkt.
Ex-situ-Erhaltung ist die Anlage und Pflege von Erhaltungsbeständen oder Anlage von Erhaltungs-samenplantagen außerhalb des natürlichen Vorkommens der Arten, Langzeitlagerung von Saatgut, Pollen, Pflanzen und Pflanzenteilen in Genbanken.
In-situ-Erhaltung sind Maßnahmen zur Erhaltung der jeweiligen genetischen Ressource am Ort ihres natürlichen Vorkommens (Sicherung von Erhaltungsbeständen, in denen die Bestände gezielt für die Saat- und Pflanzguterzeugung erhalten werden).