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Die biologische Vielfalt ist eine entscheidende Grundlage für die Leistungsfähigkeit der Wälder. Die Auswahl des forstlichen Vermehrungsguts, d.h. die genetische Vielfalt der Baumarten entscheidet, in Wechselwirkung mit dem Standort, über die Anpassungsfähigkeit an die Umwelt und die Leistungsfähigkeit des Waldes.
Neben dem Überblick über die momentan geltenden gesetzlichen Grundlagen, ist die interaktive Karte der Herkunftsgebiete und der entsprechenden ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete als Visualisierungshilfe zu verstehen. Zusammen mit den baumartenspezifischen Herkunftsempfehlungen der Bundesländer wird die Verwendung von Vermehrungsgut standortsangepasster Herkünfte und die Erhaltung der natürlichen genetischen Vielfalt bei der Bestandesbegründung gewährleistet.
Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, (FoVHgV, vom 7. Oktober 1994 (BGBL. I. S. 3578),
geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2003 (BGBl. I S. 238))
Im Gesetz über Forstliches Vermehrungsgut (FoVG) sind die Baumarten in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen. Für die Begründung der Abgrenzung der Herkunftsgebiete wurde eine Reihenfolge nach zunehmender Differenziertheit der Abgrenzung und unter Berücksichtigung ähnlicher Abgrenzungen vorgenommen. Hiernach ergibt sich nachstehende Reihenfolge:
Die ökologische Charakterisierung wurde auf den Schwerpunkt der Verhältnisse im Herkunftsgebiet beschränkt. Zur Vereinfachung wurden die Bezeichnungen der Herkunftsgebiete auf die Angabe der wichtigsten Landschaftsräume beschränkt. Deckungsgleich abgegrenzte Herkunftsgebiete verschiedener Baumarten haben dieselbe Bezeichnung (Namen) erhalten.