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1. Definition und Zweck der Herkunftsgebiete
Das Herkunftsgebiet ist definiert als "das Gebiet oder die Gesamtheit von Gebieten mit annähernd gleichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Bestände einer bestimmten Art, Unterart oder Sorte befinden, die ähnliche phänotypische oder genetische Merkmale aufweisen; Herkunftsgebiet für in einer Samenplantage erzeugtes Vermehrungsgut ist dasjenige des Ausgangsmaterials, das bei der Anlage der Samenplantage verwendet worden ist".
Herkunftsgebiete werden abgegrenzt, damit Vermehrungsgut der Kategorien "Quellengesichert", "Ausgewählt" und teilweise der Kategorie "Geprüft" entsprechend seiner natürlichen Differenzierung nach Herkunftsgebieten getrennt und gekennzeichnet angeboten wird. Die Forstbetriebe sollen dadurch auf der Grundlage von Herkunftsgebieten ihren unterschiedlichen standörtlichen Bedingungen angepaßtes Vermehrungsgut zum Erreichen ihres langfristigen Wirtschaftsziels erwerben können. Hierzu soll durch die Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung ein Mindeststandard für die Trennung und Kennzeichnung des Angebots vorgegeben werden. Eine Beschränkung der Verwendung von forstlichem Vermehrungsgut auf der Nachfrageseite wird nicht vorgenommen.
2. Gründe für die Untergliederung in Herkunftsgebiete
Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepaßtheit und Anpassungsfähigkeit.
Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Eine bestandesweise Getrennthaltung des Ausgewählten Vermehrungsguts wird jedoch vom FoVG nicht verlangt.
Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefaßt. Außerdem werden phänotypische und genetische Merkmale als Kriterien für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen, wenn ähnlichkeiten oder Unterschiede beobachtet oder in Versuchen ermittelt wurden. Hierdurch wird aus den einzelnen Herkunftsgebieten jeweils Vermehrungsgut bereitgestellt, welches weitgehend an die ökologischen Bedingungen angepaßt ist. Ohne die Getrennthaltung nach Herkunftsgebieten wäre das nicht der Fall. Der Waldbesitzer erhält über die Ausweisung von Herkunftsgebieten die Information, welchen ökologischen Bedingungen das Ausgangsmaterial unterliegt, aus dem das Vermehrungsgut gewonnen wurde. Somit kann er durch die Auswahl geeigneten Vermehrungsguts Anbaurisiken in seinem Wald vermindern.
3. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten
a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen
Horizontale Abgrenzung
Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen.
Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen.
Vertikale Abgrenzung
Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen.
Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluß der Massenerhebung nach oben.
b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen
Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten.
c) Verhältnismäßigkeit
Bei der Differenziertheit der Abgrenzung der Herkunftsgebiete der verschiedenen Baumarten wurde zudem die unterschiedliche forstliche Bedeutung der Baumarten in verschiedenen Gebieten Deutschlands berücksichtigt.
4. ökologische Grundeinheiten
Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes.
Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht.
Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen - anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen.
Die "Karte über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" dient der übersichtlichen Darstellung der ökologischen Grundeinheiten. Die ökologischen Grundeinheiten werden auf einer übersichtskarte im Maßstab 1:1 000 000 in ihren Abgrenzungen dargestellt.
Die Herkunftsgebiete der einzelnen Baumarten werden mit Bezeichnung und Kennziffer genannt. Zur Beschreibung der Herkunftsgebiete der einzelnen Baumarten wird stets auf die ökologischen Grundeinheiten zurückgegriffen. Die Beschreibung der Herkunftsgebiete erfolgt durch Zuordnung einer oder mehrerer ökologischer Grundeinheiten zu den jeweiligen Herkunftsgebieten. Die ökologischen Grundeinheiten dienen somit einer einfacheren verbalen Abgrenzung der Herkunftsgebiete. Soweit erforderlich, werden die Herkunftsgebiete zusätzlich nach der Höhenlage abgegrenzt. Die Abgrenzung von Herkunftsgebieten anhand der Höhenlage entspricht den gesetzlichen Anforderungen und baut auf einer bewährten Praxis der derzeit geltenden Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung auf. Die Bezeichnung der Herkunftsgebiete erfolgt nach geographischen Gebieten und Höhenstufen.
Die Herkunftsgebiete sind länderübergreifend und ermöglichen den Vertrieb von Vermehrungsgut und dessen Kontrolle nach den Bestimmungen des FoVG. Die Bereitstellung und Verwendung von Vermehrungsgut aus den nach aktuellem forstlichen Kenntnis- und Erfahrungsstand abgegrenzten Herkunftsgebieten ermöglicht die Verbesserung von Stabilität und Ertragsfähigkeit der Wälder sowie ihrer positiven Wirkungen auf die Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland und den angrenzenden Staaten. Damit dient diese Verordnung dem Schutz des Waldes und der Förderung der Forstwirtschaft.