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In-situ und Ex-situ-Erhaltung Erhaltung

Erhaltungsmaßnahmen

In-situ-Maßnahmen

Durch die Erhaltung von ausreichend großen und örtlich angepassten Beständen, durch deren Naturverjüngung oder durch Saat und Pflanzung aus lokalem Vermehrungsgut kann der Fortbestand angepasster und anpassungsfähiger Populationen am besten gewährleistet werden.

  • Erhaltung von Beständen und Einzelbäumen
  • Generhaltungswälder
  • Naturverjüngung

Ex-situ-Maßnahmen

Bei der Ex-situ-Erhaltung von genetischen Ressourcen handelt es sich immer um Auslagerung (Evakuierung) erhaltenswerter Genressourcen aus ihrem jeweiligen Vorkommensgebiet. Dabei lassen sich generell zwei Wege beschreiten, bei denen die Erhaltung entweder unter Bedingungen eines natürlichen Standortes oder unter künstlichen Bedingungen betrieben wird.

Eine dynamisch Ex-situ-Erhaltung erfolgt unter natürlichen Bedingungen durch Saat oder Pflanzung bzw. die Anlage von Erhaltungssamenplantagen oder Klonsammlungen.

  • Erhaltungssamenplantagen
  • Klonsammlungen
  • Saat und Pflanzung

Statisch erfolgt die Ex-situ-Erhaltung durch Einlagerung von Saatgut, Pollen oder Pflanzenteilen in forstlichen Genbanken. Eine weitere Möglichkeit ist die Ex-situ-Erhaltung mittles permanenter vegetativer Vermehrung, insbesondere der In-vitro-Vermehrung.

Saatgutlagerung

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblich zur Versorgungssituation mit Saatgut für die Pflanzenproduktion für Baumarten die dem FoVG unterliegen.

 

Weitere Informationen zur Saatgutlagerung enthält der Sachstand über die durchgeführten In-situ- und Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen forstgenetischer Ressourcen für Baum- und Straucharten in Bund und Ländern im Zeitraum von 1987 bis zum 31.12.2017. Zudem stehen die jährlich durchgeführten Erhebungen zur Versorgung mit forstlichem Vermehrungsgut in Deutschland zur Verfügung.