Zur Gewährleistung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstgenetischer Ressourcen werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Den Schwerpunkt bilden in Deutschland In-situ-Maßnahmen. Ergänzend kommen die gezielte Ausweisung von Generhaltungsobjekten und Ex-situ-Maßnahmen (z.B. Saatgutlagerung, Samenplantagen) hinzu.
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) dient dem Zweck den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Es regelt die Ernte, das Inverkehrbringen und die Ein- und Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut und ist der wesentliche Kern für eine effektive Herkunfts- und Identitätssicherung. Die Bundesanstalt veröffentlicht regelmäßig eine Zusammenfassung des im Bundesgebiet zugelassenen Ausgangsmaterials und der jährlichen Ernte- und Handelsdaten zu forstlichem Saat- und Pflanzgut.
Naturwaldreservate sind Wälder, die ihrer natürlichen Entwicklung möglichst ohne direkte menschliche Eingriffe überlassen werden und sich so zu „Urwäldern von morgen“ entwickeln sollen.