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Nach § 6 FoVG wird das zugelassene Ausgangsmaterial von den Landesstellen in ein Register aufgenommen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten getrennt nach Baumart, Kategorie und Zweck. Erntebestände der Kategorie „Ausgewählt“ werden innerhalb eines Herkunftsgebietes zusammengefasst. Für die Kategorien „Qualifiziert“ und „Geprüft“ wird jede einzelne Zulassungseinheit aufgeführt.