Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, (FoVHgV, vom 7. Oktober 1994 (BGBL. I. S. 3578),
geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2003 (BGBl. I S. 238))
Im Gesetz über Forstliches Vermehrungsgut (FoVG) sind die Baumarten in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen. Für die Begründung der Abgrenzung der Herkunftsgebiete wurde eine Reihenfolge nach zunehmender Differenziertheit der Abgrenzung und unter Berücksichtigung ähnlicher Abgrenzungen vorgenommen. Hiernach ergibt sich nachstehende Reihenfolge:
Die ökologische Charakterisierung wurde auf den Schwerpunkt der Verhältnisse im Herkunftsgebiet beschränkt. Zur Vereinfachung wurden die Bezeichnungen der Herkunftsgebiete auf die Angabe der wichtigsten Landschaftsräume beschränkt. Deckungsgleich abgegrenzte Herkunftsgebiete verschiedener Baumarten haben dieselbe Bezeichnung (Namen) erhalten.