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Herkunftsgebiete Herkunftsgebiete

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut

Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, (FoVHgV, vom 7. Oktober 1994 (BGBL. I. S. 3578),
geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2003 (BGBl. I S. 238))

 

  •     Allgemeiner Teil
  1. Definition und Zweck der Herkunftsgebiete
  •     Zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete

Im Gesetz über Forstliches Vermehrungsgut (FoVG) sind die Baumarten in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen. Für die Begründung der Abgrenzung der Herkunftsgebiete wurde eine Reihenfolge nach zunehmender Differenziertheit der Abgrenzung und unter Berücksichtigung ähnlicher Abgrenzungen vorgenommen. Hiernach ergibt sich nachstehende Reihenfolge:

  1. Baumarten der Gattung Pappel
  2. Gruppe fremdländischer Baumarten: Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Robinie, Sitkafichte, Schwarzkiefer und Roteiche
  3. Grauerle
  4. Gruppe folgender Laubbaumarten: Spitzahorn, Sandbirke, Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche und Sommerlinde
  5. Douglasie
  6. Europäische Lärche
  7. Gruppe folgender Buntlaubbaumarten: Roterle, Esche und Winterlinde
  8. Bergahorn
  9. Stieleiche
  10. Traubeneiche
  11. Rotbuche
  12. Weißtanne
  13. Fichte
  14. Kiefer

Die ökologische Charakterisierung wurde auf den Schwerpunkt der Verhältnisse im Herkunftsgebiet beschränkt. Zur Vereinfachung wurden die Bezeichnungen der Herkunftsgebiete auf die Angabe der wichtigsten Landschaftsräume beschränkt. Deckungsgleich abgegrenzte Herkunftsgebiete verschiedener Baumarten haben dieselbe Bezeichnung (Namen) erhalten.